Erledigung von Wertpapier-Kauf- oder Verkaufsaufträgen durch eine Bank, indem sie diese gegen ihr vorliegende gleichartige Gegenaufträge unter Umgehung der Börse verrechnet. Die Kompensationspraxis findet aber in Deutschland keine Anwendung, da sich die Banken gem. AGB grundsätzlich dazu verpflichtet haben, die Kundenaufträge über die Börse zu leiten. Ausgenommen hiervon sind Aufträge für die durch den Kunden anderslautende Aufträge gegeben werden.