Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Anspruchsniveau

Das Zielausmaß dessen, was ein Individuum gegenwärtig oder in der Zukunft erreichen möchten (ausgedrückt in Leistung, Besitz und Möglichkeiten).


Höhe des selbstgesetzten Ziels. Ein Anspruchsniveau kann für alle abstufbaren Ziele (Zielsystem) gesetzt werden. Der Begriff entstammt der Psychologie, die die Einflußfaktoren des Anspruchsniveaus untersucht hat. Wichtige Einflußfaktoren des Anspruchsniveaus:

Das Anspruchsniveau richtet sich zum Teil an dem aus, was man selbst erreichen kann, zum Teil an den Erfolgen anderer. Daher sind wichtige Faktoren des Anspruchsniveaus: eigene Fähigkeiten, wie sie in bisherigen Leistungen (Erfolgen bzw. Mißerfolgen) zum Ausdruck kamen, die Schwierigkeit der Aufgabe, sowohl objektiv als auch subjektiv, die Erfolge vergleichbarer Personen oder Unternehmen. Das Anspruchsniveau hat eine Tendenz, leicht über das bisher Erreichte zu steigen.

Beispiele: Das Anspruchsniveau der Aktionäre von Aktiengesellschaften bezüglich der Dividende hängt oft ab von bisheriger Dividende, Dividende der Konkurrenz, allgemeiner Wirtschaftslage, Möglichkeit zu anderen Geldanlagen. Oder: Die meisten Unternehmen betreiben heute nicht Gewinnmaximierung um jeden Preis, sondern versuchen, einen befriedigenden Gewinn
zu erzielen, d.h. einen Gewinn in Höhe des Anspruchsniveaus, der unter dem Gewinnmaximum liegt.

Das Anspruchsniveau bezüglich der Genauigkeit der Kostenrechnung bestimmt, wieweit der Betrieb in Kostenstellen untergliedert, welche Genauigkeit die Kostenauflösung erreicht (vgl. Teilkostenrechnung) und welche Verfahren der Kosten-und Erfolgskontrolle angewendet werden sollen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Anspruchsgruppe
Anstalt

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Multi-Level-Marketing Anleihe mit variabler Verzinsung Ausschüttungsregeln
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum