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Zwischenzins

ist eine Form des Diskonts. Einen solchen Abzug darf ein Schuldner vornehmen, wenn er eine Verbindlichkeit vor offizieller Fälligkeit zurückzahlt. Auch der Übernehmer von neu ausgegebenen Wertpapieren kann einen Zwischenzins abziehen, wenn er die Zahlung für die Papiere vor der festgelegten Frist leistet.

 

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