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Wechselprozess

Durch den Begünstigten eines Wechsels bei dem für die Zahl- bzw. Domizilstelle zuständigen Amtsgericht angestrengtes Verfahren, durch das der Wechselgläubiger einen vollstreckbaren Titel gegenüber einem Wechselverpflichteten ( Bezogener , Indossament ) erlangen will. Die Fristen des Wechselprozesses sind gegenüber üblichen Zivilprozessen besonders kurz, um der besonderen Strenge des Wechselrechts Rechnung zu tragen. Voraussetzung für die Klageerhebung ist die Vorlage eines Wechselprotestes. Der Wechselprozess wird als Urkundenprozess bezeichnet, da es sich bei den Beweismitteln im Allgemeinen lediglich um den Wechsel, die Protesturkunde und eine eventuelle Rückgriffsrechnung ( Wechselregress ) handelt. Die Einreden eines Beklagten gegenüber dem Wechselprozess sind sehr begrenzt, und lediglich auf formale Fehler auf der Wechselurkunde (acht gesetzliche Bestandteile) begrenzt.

 

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