Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Protest

Öffentliche Urkunde über di erfolglose und rechtzeitige Vorlage eines Wechsels beim Bezogenen an Verfalltag. Der Protest kann von einen Gerichtsbeamten oder einem Nota gebührenpflichtig erhoben werden. E wird mit dem Wechsel verbunden. Ein rechtzeitiger Protest ist Voraussetzung für den Rückgriff (Regress) auf di Indossanten und den Aussteller.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Protektionismus
Proteststreik

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Pflichteinlage Deutscher Handwerkskammer tag (DHKT) Überkapazität
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum