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Industrieobligation

Anleihen, die von emissionsfähigen Industrie-, Handels- und Verkehrsunternehmen emittiert werden, werden als Industrieobligationen bezeichnet.

Werden als Schuldverschreibung (Anleihe) von emissionsfähigen Industrie-, Handels- und Verkehrsunternehmen das klassische Instrument der langfristigen Kreditfinanzierung eingesetzt.

Die Emissionsfähigkeit ist in diesem Fall nicht von der Rechtsform abhängig, sondern vom Finanzierungsvolumen (wegen der hohen einmaligen und laufenden Kosten möglichst umfangreich) und von den Bonitätsforderungen des Marktes an die Emittentin:

Im Regelfall kommen nur Unternehmen mit hohem Ansehen (Standing) in Frage, was sich in einem entsprechenden Rating niederschlägt.

Bei geplanter künftiger Zulassung zum Handel sowie zur amtlichen Notierung an den deutschen Wertpapierbörsen müssen die erforderlichen Vorschriften gem. Börsengesetz und Börsenordnungen erfüllt sein.

Prüfung auf Deckungsstockfähigkeit
durch Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen.

Man hat die Wahl zwischen Eigen- oder Fremdemission. Üblich ist die Fremdemission unter Einschaltung eines Konsortiums (Übernahme- oder Begebungskonsortium).

Industrieobligationen existierten bis vor wenigen Jahren lediglich in Form der klassischen Festzinsanleihe (straight bond). Durch die marktbedingten Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Variation einzelner oder mehrerer Ausstattungsmerkmale (Anleihe-Ausstattung) entstanden zahlreiche neue Formen, z. B. Floating Rate Notes in verschiedenen Varianten, Zerobonds, Anleihen in Verbindung mit Zins- und Währungsswaps.

Weitere Sonderformen, die der Kreditfinanzierung nicht eindeutig zugeordnet werden können, sind Wandel- und Optionsanleihen.

Die Festzinsanleihe hat in Abhängigkeit der jeweiligen Marktsituation i. d. R. in Deutschland folgende Ausstattungsmerkmale:
Anleihevolumen: 50 Mio. DM und darüber;

Nennbetrag: in EUR; Stückelung: 100 EUR/500 EUR/1000 EUR/5000 EUR/10 000 EUR.

Verzinsung: fest über gesamte Laufzeit;

Zinstermine: halbjährlich/jährlich;

Ausgabekurs: pari/unter pari;

Rückzahlungskurs: pari/über pari;

Laufdauer: festgeschrieben;

Kündigungsmöglichkeit:
(a) durch Emittenten: möglich/nicht möglich;
(b) durch Obligationär: i. d. R. nicht möglich/möglich ( Degussaklausel);

Tilgung:
(a) Ratentilgung in gleichbleibenden Raten oder Annuitäten;
(b) Gesamttilgung am Ende der Laufzeit;
(c) freihändiger Rückkauf;

Besicherung: Grundpfandrechte, Bürgschaften, Sicherungsklauseln.

Industrieobligationen besitzen i. d. R. aufgrund ihrer Börsenfähigkeit eine hohe Fungibilität. In Abhängigkeit ihrer Nominalverzinsung und Restlaufdauer ist eine Investition in Festzinsanleihen bei sich verschiebenden Marktzinssätzen mit entsprechenden Kursrisiken bzw. -chancen verbunden. Das jeweilige Ausmaß hängt von der Restlaufdauer, dem Nominalzinssatz und dem Ausmaß der Marktzinsvariation ab. Bei Zerobonds ist dieser Effekt stärker ausgeprägt. Bei Floating Rate Notes ist die Wirkung einer Marktzinsverschiebung i. d. R. nicht so gravierend. Eine generelle Aussage ist in diesem Fall aber wegen der zahlreichen Produktabwandlungen lediglich eingeschränkt möglich, da z. B. Cap-Floater, Mini-Max-Floater, Perpetual Floating Rate Notes, Mismatched-FRN's, Drop-Lock-FRN's bei Variationen von Marktzinssätzen ihrer jeweiligen Ausstattung und Restlaufdauer entsprechend in ihrer Kursentwicklung unterschiedlich reagieren (Vgl. auch die anderen Variationen der Floating Rate Notes).

Die mit der Festzinsanleihe verbundenen einmaligen Kosten im Rahmen des Emissionsvorgangs betragen ca. 4%-5,5% des Nominalbetrages. Sie setzen sich zusammen aus Kosten der Vorbereitung und Auflegung (Konsortialprovision, Gebühren für staatliche Genehmigung, sonstige Kontroll- und Prüfkosten, Veröffentlichungs- und Druckkosten), Besicherungskosten und Kosten der Börseneinführung. Die laufenden Kosten umfassen die periodischen Zinszahlungen, Coupon-Einlösungsprovision, Marktpflegekosten, Tilgungskosten.

Schuldverschreibungen

 

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