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Selbstemission
(1) Begebung bzw. Unterbringung der Aktien durch die Unternehmung selbst ohne die Einschaltung einer Zwischenstufe (Bank bzw. Bankenkonsortium). Sie wird oft auch als Privatplacierung bezeichnet. Neue (junge) Aktien werden somit den bisherigen Aktionären oder anderen zeichnungswilligen Personen von der emittierenden Unternehmung direkt angeboten. Selbstemission trifft man i. d. R. nur bei Unternehmen mit eng begrenztem und der Unternehmensleitung bekannten Aktionärskreis. Dies ist dann der Fall, wenn Namen und Adressen der Aktionäre bekannt sind:
? Kapital wird von wenigen Großaktionären gehalten,
? Grundkapital ist nur in Namensaktien oder vinkulierte Aktien zerlegt,
? bei Neugründungen.
Die Selbstemission ist im Vergleich zur Fremdemission erheblich kostengünstiger, der Emittent trägt aber das gesamte Emissionsrisiko. Die Bedeutung der Selbstemission ist bei Aktiengesellschaften, denen der organisierte Kapitalmarkt offensteht, gering. Für die übrigen Aktiengesellschaften liegt für diese Emissionsform kein zuverlässiges Zahlenmaterial vor.
(2) in Form der Privatplacierung ein Emissionsverfahren zur Eigenkapitalbeschaffung mittelständischer Unternehmen, denen der organisierte Kapitalmarkt verschlossen ist. Die Eigenkapitalzufuhr erfolgt durch Unterbringung von Kommanditanteilen oder GmbH-Anteilen bei Privatanlegern. Schwierigkeiten bestehen insofern, als einerseits diese Anteile nicht fungibel sind und andererseits Privatplacierungen durch Banken oder spezielle Emissionshäuser bislang kaum unterstützt werden. Sie erfolgen somit i. d. R. über Zeitungsinserate, private Vertriebsgesellschaften (Vertreterbesuche), oder entsprechende Angebote an Geschäftsfreunde.
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