1. einen Steuerstundungseffekt, da die Zinserträge am Ende der Laufzeit insgesamt ausgezahlt werden und erst dann versteuert werden müssen. Dieser Steuerstundungseffekt kann außerdem noch zu einem Steuerentlastungseffekt führen, wenn der AnlegerZerobonds erwirbt, deren Fälligkeit in einen Zeitraum fällt, in dem er ein vergleichsweise niedriges Einkommen zu erwarten hat (z.B. nach dem Eintritt in den Ruhestand). Insoweit ist auf eine gestaffelte Streuung der Fälligkeit zu verschiedenen Zeitpunkten zu achten.