Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zinskupon

Der Zinskupon oder auch Zinsschein verbrieft bei einem festverzinslichen Wertpapier den Zinsanteil, also den Anspruch auf Zinszahlung. Er muß abgetrennt und bei einem entsprechenden Zahlungstermin der Bank vorgelegt werden. Da sich heutzutage Wertpapiere aber zumeist im Depot befinden, erledigt die Bank die »Kuponschneiderei« - wie man es früher nannte - im Auftrag des Anlegers selbst.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zinskriterium
Zinskurve

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Wirtschaftsprüfer (WP) Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Kommittent
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum