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Zinskupon
Der Zinskupon oder auch
Zinsschein
verbrieft
bei einem
festverzinslichen Wertpapier
den
Zinsanteil
, also den
Anspruch
auf
Zinszahlung
. Er muß abgetrennt und bei einem entsprechenden Zahlungstermin der
Bank
vorgelegt werden. Da sich heutzutage
Wertpapiere
aber zumeist im
Depot
befinden, erledigt die
Bank
die »Kuponschneiderei« - wie
man
es früher nannte - im
Auftrag
des
Anleger
s selbst.
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