A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Dauerschulden
Die
Gewerbesteuer
hat einen Objektcharakter (
Objektsteuer
), d.h., bei ihr
soll
— zumindest teilweise — von den konkreten Gegebenheiten des einzelnen
Betrieb
s abstrahiert werden. Deshalb hat gemäß § 8 Nr. 1
GewStG
eine hälftige
Hinzurechnung
der
Entgelt
e für
Dauerschuld
en im Rahmen der
Ermittlung
des
Gewerbeertrag
s zu
erfolg
en.
Unter
Dauerschuld
en sind dabei
Schulden
zu
verstehen
, die
wirtschaftlich
mit der
Gründung
oder dem
Erwerb
des
Betriebe
s im Zusammenhang stehen oder seiner
Erweiterung
oder
Verbesserung
dienen und eine nicht nur vorübergehende Verstärkung des
Betriebskapital
s darstellen.
Schulden
im Rahmen des
laufende
n
Geschäftsbetrieb
es werden dann als
Dauerschuld
en angesehen, wenn sie eine
Laufzeit
von mehr als einem Jahr aufweisen.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Dauerschuld
Dauerschuldzinsen
Weitere Begriffe :
Privatdiskonten
Price-Earning-Ratio
Gewinn- und Verlustrechnung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum