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Belastung

Belastung 1. In der Buchführung: Buchung eines Geschäftsvorfalls auf der linken Seite (Soll) eines Kontos. Im Grundstücksrecht: Die Belastung eines Grundstücks im Grundbuch dient der Sicherung einer Forderung an den Grundstückseigentümer. Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann sich der Gläubiger aus dem Verkaufs- oder Versteigerungserlös des Grundstücks befriedigen. Die Belastung kann auch den Sinn haben, jemandem bestimmte andere Rechte (z. B. ein Vorkaufsrecht) einzuräumen. Im Steuerrecht: im Sinne von außergewöhnliche Belastungen.

 

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