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Begebungskonsortium

Form eines Emissionskonsortiums, welches für die Emittentin bei der Erstplazierung von Effekten als Kommissionärin tätig wird. D. h., daß das Begebungskonsortium im Auftrag sowie auf Rechnung und Risiko der Emittentin arbeitet. Bei Fehleinschätzungen trägt die Emittentin das Plazierungsrisiko, was insbesondere bei Aktienemissionen zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. (Vgl.: Übernahmekonsortium, kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium).

 

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