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Übernahmekonsortium
Form
eines
Emissionskonsortium
s, welches im
Zug
e einer
Fremdemission
zum Zweck der
effizient
en Erstplazierung von
Effekten
gebildet wird. Dabei übernimmt das Übernahmekonsortium diese
Effekten
vom
Emittenten
, um sie anschließend auf eigene
Rechnung
und eigenes
Risiko
am
Markt
unterzubringen (
Grundlage
: Übernahme- und Bezugsvertrag). Nicht plazierte Restbestände verbleiben ? zumindest für einen gewissen
Zeitraum
? im Eigenbesitz der
Konsortialbanken
(
Begebungskonsortium
, kombiniertes Übernahme- und
Begebungskonsortium
).
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