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Übernahmekonsortium

Form eines Emissionskonsortiums, welches im Zuge einer Fremdemission zum Zweck der effizienten Erstplazierung von Effekten gebildet wird. Dabei übernimmt das Übernahmekonsortium diese Effekten vom Emittenten, um sie anschließend auf eigene Rechnung und eigenes Risiko am Markt unterzubringen (Grundlage: Übernahme- und Bezugsvertrag). Nicht plazierte Restbestände verbleiben ? zumindest für einen gewissen Zeitraum ? im Eigenbesitz der Konsortialbanken ( Begebungskonsortium, kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium).

 

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