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Rechnungswesen, externes
(engl.
financial
reporting
) Bezeichnung für einen
Arbeitsbereich
des
betriebswirtschaftlich
en
Rechnungswesen
s (
Rechnungswesen, betriebswirtschaftliches
), in dem aufgrund gesetzlicher Vorschriften
Daten
über die
Vermögen
s und Erfolgslage eines
Unternehmen
s zur
Information
außenstehender
Interessent
en erfasst werden. Nach 44 238ff.
Handelsgesetzbuch (HGB)
sind
Kaufleute
(
Kaufmann
) zur ,
Buchführung
und zur Aufstellung eines aus
Inventur
und
Buchführung
entwickelten
Jahresabschlusses
verpflichtet. Abhängig von
Rechtsform
und Größenmerkmalen der
Unternehmen
stehen
Daten
des
Jahresabschlusses
Dritten (außenstehende
Gesellschafter
,
Gläubiger
, 3
Arbeitnehmer
, Allgemeinheit) als
Information
zur
Verfügung
(
Publizität
). Damit wird eine wesentliche Voraussetzung zur
Sicherung
des Rechtsverkehrs geschaffen.
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