Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Rechnungswesen, externes

(engl. financial reporting) Bezeichnung für einen Arbeitsbereich des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens (Rechnungswesen, betriebswirtschaftliches), in dem aufgrund gesetzlicher Vorschriften Daten über die Vermögens und Erfolgslage eines Unternehmens zur Information außenstehender Interessenten erfasst werden. Nach 44 238ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sind Kaufleute (Kaufmann) zur , Buchführung und zur Aufstellung eines aus Inventur und Buchführung entwickelten Jahresabschlusses verpflichtet. Abhängig von Rechtsform und Größenmerkmalen der Unternehmen stehen Daten des Jahresabschlusses Dritten (außenstehende Gesellschafter, Gläubiger, 3 Arbeitnehmer, Allgemeinheit) als Information zur Verfügung (Publizität). Damit wird eine wesentliche Voraussetzung zur Sicherung des Rechtsverkehrs geschaffen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Rechnungswesen, betriebswirtschaftliches
Rechnungswesen, internes

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Cold Call Gewerbesteuer Country-risk
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum