Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Konzerne

Konzerne sind Verbindungen von Unternehmen. Jedes Unternehmen behält zwar seine rechtliche Selbstständigkeit, verliert aber seine wirtschaftliche. Man unterscheidet bei Konzernen die Verbindung 0 eines herrschenden mit einem oder mehreren abhängigen Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens (Unterordnungskonzern) und rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung, ohne dass ein Unternehmen von dem anderen abhängig ist (Gleichordnungskonzern).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Konzernclearing
Konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Internes Versandverfahren (T2-Verfahren) Callable Preferred Stocks ICC International Court of Arbitration
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum