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Revolvierendes Akkreditiv

Akkreditiv, das nach erfolgter Inanspruchnahme automatisch ein- oder mehrmals für einen Begünstigten wieder verfügbar wird, bis ein bestimmter Höchstbetrag oder eine im Akkreditiv genannte Anzahl von Inanspruchnahmen erreicht ist. Von einem kumulativ revolvierenden Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag der nächsten Rate hinzugerechnet werden kann. Von einem nichtkumulativ revolvierenden Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag verfällt. Anwendung findet diese Form der Finanzierung unter anderem zwischen zwei regelmäßig agierenden Geschäftspartnern oder im Fall von Sukzessiv-Lieferverträgen (»Revolving Credit).

Wird nach Benutzung ohne weitere Formalitäten so lange automatisch jeweils wieder auf den ursprünglich Akkreditivbetrag aufgefüllt - meist innerhalb einer bestimmten Frist -, bis der anfänglich festgelegte Höchstbetrag erreicht ist. Wichtiges Anwendungsgebiet ist z. B. der dauerhafte Rohstoffhandel zwischen zwei einander bekannten Geschäftspartnern, weiter Sukzessivlieferungsverträge, bei denen sich der Käufer in bestimmten Zeitabschnitten Teilmengen einer bestellten Ware liefern lässt, wobei das revolvierende Akkreditiv jeweils den Wert der Teillieferungen abdeckt. Ggs.: nicht revolvierendes Akkreditiv, das nach seiner vertragsgemässen Ausnutzung erlischt.

 

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Weitere Begriffe : Fristen in der Aussenhandelsfinanzierung EPC Aliud
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