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Revolvierendes Akkreditiv
Akkreditiv
, das nach erfolgter
Inanspruchnahme
automatisch ein- oder mehrmals für einen
Begünstigte
n wieder verfügbar wird, bis ein bestimmter
Höchstbetrag
oder eine im
Akkreditiv
genannte Anzahl von
Inanspruchnahme
n erreicht ist. Von einem kumulativ
revolvierend
en
Akkreditiv
wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag der nächsten
Rate
hinzugerechnet werden kann. Von einem nichtkumulativ
revolvierend
en
Akkreditiv
wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag verfällt.
Anwendung
findet diese Form der
Finanzierung
unter anderem zwischen zwei regelmäßig agierenden
Geschäftspartner
n oder im Fall von
Sukzessiv
-Lieferverträgen (»
Revolving Credit
).
Wird nach Benutzung ohne weitere
Formalität
en so lange automatisch jeweils wieder auf den ursprünglich Akkreditivbetrag aufgefüllt - meist innerhalb einer bestimmten
Frist
-, bis der anfänglich festgelegte
Höchstbetrag
erreicht ist. Wichtiges Anwendungsgebiet ist z. B. der dauerhafte
Rohstoffhandel
zwischen zwei einander bekannten
Geschäftspartner
n, weiter
Sukzessivlieferungsverträge
, bei denen sich der
Käufer
in bestimmten Zeitabschnitten
Teilmenge
n einer bestellten Ware liefern lässt, wobei das
revolvierend
e
Akkreditiv
jeweils den
Wert
der
Teillieferung
en abdeckt. Ggs.:
nicht revolvierendes Akkreditiv
, das nach seiner vertragsgemässen
Ausnutzung
erlischt.
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