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Sicherungsvertrag
Vereinbarung
eines Verwertungsanspruchs der kreditgebenden
Bank
. Die
Verpflichtung
des
Kreditnehmer
s zum
Abschluss
und zur
Erfüllung
des Sicherungsvertrages ergibt sich regelmäßig aus dem
Kreditvertrag
. Der Sicherungsvertrag enthält üblicherweise folgende Punkte:
Bezeichnung der Vertragsparteien
Zweckbestimmungserklärung: Indem festgelegt wird, für welchen (enge Zweckbestimmung) oder welche (weite Zweckbestimmung)
Kredite
die
Sicherheit
bestellt werden
soll
, werden spätere
Einrede
n wegen unzulässiger Rechtsausübung aus der
Sicherung
verhindert.
Genaue Beschreibung der
Sicherheit
-Übertragung und
Verwaltung
der
Sicherheit
Verwertungsverfahren
Gültigkeit der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-
Rückgabe
der
Sicherheit
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