Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Künftige Zahlungsansprüche Dritter an ein Unternehmen, die nicht zu passivieren sind und keine Haftungsverhältnisse gem. §251 HGB darstellen. Sie sind gem. §285 3 HGB bei der Kapitalgesellschaft (mit Ausnahme der kleinen Gesellschaften) im Anhang anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Hierzu gehören z.B. Verpflichtungen aus Miet- oder Leasingverträgen, aus künftigen Großreparaturen, aus begonnenen Investitionsvorhaben oder auch aus Finanzinstrumenten.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Sonstige Erträge
Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Umsatzdeckungspunkt Schwerpunktstreik Bundeszuschuss
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum