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Z
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Künftige Zahlungsansprüche Dritter an ein
Unternehmen
, die nicht zu passivieren sind und keine
Haftungsverhältnisse
gem. §251
HGB
darstellen. Sie sind gem. §285 3
HGB
bei der
Kapitalgesellschaft
(mit Ausnahme der kleinen
Gesellschaft
en) im
Anhang
anzugeben, sofern diese Angabe für die
Beurteilung
der
Finanzlage
von Bedeutung ist. Hierzu gehören
z
.
B
.
Verpflichtung
en aus Miet- oder Leasingverträgen, aus künftigen
Großreparatur
en, aus begonnenen
Investitionsvorhaben
oder auch aus
Finanzinstrumente
n.
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Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten
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Umsatzdeckungspunkt
Schwerpunktstreik
Bundeszuschuss
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