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Sozialleistungspolitik

Unter Sozialleistungspolitik verstehen Dudo von Eckardstein und Franz Schnellinger die Gestaltung der betrieblichen Sozialleistungen des Betriebes, die weder vereinbartes Arbeitsentgelt oder betriebliche Erfolgsbeteiligung darstellen, noch durch Gesetz oder Tarifvertrag verbindlich vorgeschrieben sind.

 

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