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Sparerfreibetrag

Steuerliche Freipauschale für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 6.000,00 EUR jährlich je Person. Ergänzt um die Werbungskostenpauschale von 100,00 EUR kann in dieser Höhe auch ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Der Sparerfreibetrag beträgt bei Alleinstehenden 3.100 DM und bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, 6.200 DM. Liegt die Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividende, Zinsen) unter diesen Freibeträgen, so sind sie einkommensteuerfrei.

 

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