A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Sparerfreibetrag
Steuerlich
e Freipauschale für
Einkünfte aus Kapitalvermögen
in Höhe von 6.000,00 EUR jährlich je Person. Ergänzt um die Werbungskostenpauschale von 100,00 EUR kann in dieser Höhe auch ein
Freistellungsauftrag
erteilt werden.
Der Sparerfreibetrag beträgt bei Alleinstehenden 3.100 DM und bei
Ehegatten
, die zusammen veranlagt werden, 6.200 DM. Liegt die Summe der
Einkünfte aus Kapitalvermögen
(
Dividende
,
Zinsen
) unter diesen
Freibeträge
n, so sind sie einkommensteuerfrei.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Sparen mit steigender Verzinsung
Sparförderung
Weitere Begriffe :
Gleichgewichtspreis
Offene Rücklagen
Tax- Based - Leasing
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum