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Steuertarif
funktional
e Beziehung zwischen
Steuerbetrag
und den dazugehörigen
Bemessungsgrundlage
n. Zuordnung von
Steuerbemessungsgrundlage
n und Steuerbeträgen.
Als Steuertarif bezeichnet
man
diejenigen Prozentsätze oder absoluten DM-Beträge, mit denen die
steuerlich
en
Bemessungsgrundlage
n insgesamt oder zum Teil multipliziert werden, um die Höhe der
Steuer
zu errechnen. Je nach
Steuerart
kann der
Tarif
unterschiedlich gestaltet und von unterschiedlichen Grund gedanken getragen sein. Folgende
Tarif
e gelten für die wichtigsten
Steuern
: Bei der
ESt
besteht ein progressiver
Tarif
(
Tarif, progressiver
) mit dem Spitzensatz von 56%. Die
KSt
wird Grundsätzlich mit einem
Tarif
von 56% erhoben. Bei der
Gewinnausschüttung
von unbeschränkt
steuerpflichtige
n
Kapitalgesellschaften
vermindert er sich auf 36%, wobei diese»Ausschüttungssteuer« auf die
ESt
-
Schuld
des inländischen
Anteilseigner
s angerechnet wird. Bei der VSt istder
Tarif
0, 5% bei
natürliche
n und 0, 7% bei juristischen Personen; beider
GewSt
ist der
Tarif
aufgrund dergemeindeindividuellen Hebesätze
variabel
. Die
USt
hat einen
proportional
en
Tarif
(
Tarif, proportionaler
) von 13% und in Ausnahmen von6, 5%, während die ErbSt einen progressiven
Tarif
in
Abhängigkeit
vonder Höhe der
Bemessungsgrundlage
und dem Verwandtschaftsgrad kennt. Bei den meisten
Steuerarten
ist vorAnwendung des
Tarif
s ein
Freibetrag
oder eine
Freigrenze
zu berücksichtigen.
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