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Stufenplan

(Aufwandsbewegungsplan, Eventual-budget), Begriff der mehrstufigen Gemeinkostenplanung. Der Stufenplan gibt Vorgaben für mehrere, in der Zukunft für wahrscheinlich gehaltene Bezugsgrößenwerte in einer mehrstufig aufgebauten Sollgemeinkostenkurve wieder (’ stufenförmige Sollkostenfunktion). Gemeinkosten-vorgaben wurden erst beim Übergang von der starren Plankostenrechnung zur –’ flexiblen Plankostenrechnung nötig, weil hier jedem Bezugs-größenwert ein ganz bestimmter Soll-kostenwert entsprechen muß. Man geht deshalb beim Stufenplan von einem sog. Grundplan aus, in dem die Plankosten für einige Bezugsgrößenwerte einzeln in der gleichen Weise wie in der starren Plankostenrechnung ermittelt werden. Die vielen möglichen Bezugsgrößenwerte zwingen zu einer Abstufung in der Art, daß bspw. für einen Bereich von 30 % bis 140 % in Abständen von 10 % für die einzelnen –’ Planbezugsgrößen die betreffenden Sollgemeinkosten ermittelt werden. Die fehlenden Zwischenwerte lassen sich durch lineare Interpolation finden.

 

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