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Stufenplan
(
Aufwandsbewegungsplan
, Eventual-
budget
), Begriff der
mehrstufige
n
Gemeinkostenplanung
. Der Stufenplan gibt
Vorgabe
n für mehrere, in der Zukunft für wahrscheinlich gehaltene Bezugsgrößenwerte in einer
mehrstufig
aufgebauten Sollgemeinkostenkurve wieder (’
stufenförmige Sollkostenfunktion
).
Gemeinkosten
-
vorgabe
n wurden erst beim Übergang von der starren
Plankostenrechnung
zur –’
flexiblen Plankostenrechnung
nötig, weil hier jedem Bezugs-größenwert ein ganz bestimmter
Soll
-
kostenwert
entsprechen muß.
Man
geht deshalb beim Stufenplan von einem sog. Grundplan aus, in dem die
Plankosten
für einige Bezugsgrößenwerte einzeln in der gleichen Weise wie in der starren
Plankostenrechnung
ermittelt werden. Die vielen möglichen Bezugsgrößenwerte zwingen zu einer Abstufung in der Art, daß bspw. für einen
Bereich
von 30 %
bis
140 % in Abständen von 10 % für die einzelnen –’
Planbezugsgröße
n die betreffenden Sollgemeinkosten ermittelt werden. Die fehlenden Zwischenwerte lassen sich durch
lineare Interpolation
finden.
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