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Subvention

Instrument der Wirtschaftspolitik; an Empfangs-, Verhaltens- oder Verwendungsauflagen geknüpfte, direkte Geldleistung (Finanzzuweisung) oder indirekte, geldwerte Leistung des Staates (Steuervergünstigung) an Unternehmen (und auch Haushalte) ohne marktwirtschaftliche Gegenleistung (Marktwirtschaft).

direkte und indirekte finanzielle Zuwendung des Staates zur Stützung wettbewerbspolitisch benachteiligter aber existenznotwendiger Branchen (z. B. Schiffahrt, Bergbau, Landwirtschaft). Subventionen werden i. d. R. nur auf Antrag gewährt.
Direkte Subventionen sind staatliche Zuschüsse (Subventionszahlungen), indirekte Subventionen erfolgen z. B. in Form ermäßigter Steuer- oder/und Zollsätze.
Kritik an der Subventionierung einzelner Branchen:
? Eingriff in den (freien) Marktmechanismus;
? Behinderung der Anpassung der Wirtschaft an veränderte bzw. sich verändernde Wirtschaftsverhältnisse mit der Folge von Fehlallokationen;
? Gefahr des Mißbrauchs staatlicher Wirtschaftsmacht.

 

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