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Subvention
Instrument
der
Wirtschaftspolitik
; an Empfangs-, Verhaltens- oder Verwendungsauflagen geknüpfte, direkte
Geldleistung
(Finanzzuweisung) oder indirekte,
geldwert
e
Leistung
des Staates (
Steuervergünstigung
) an
Unternehmen
(und auch Haushalte) ohne
marktwirtschaftlich
e
Gegenleistung
(
Marktwirtschaft
).
direkte und indirekte finanzielle
Zuwendung
des Staates zur Stützung
wettbewerbspolitisch
benachteiligter aber existenznotwendiger
Branche
n (z. B. Schiffahrt,
Bergbau
,
Landwirtschaft
).
Subventionen
werden i. d. R. nur auf
Antrag
gewährt.
Direkte
Subventionen
sind staatliche
Zuschüsse
(Subventionszahlungen), indirekte
Subventionen
erfolg
en z. B. in Form ermäßigter
Steuer
- oder/und Zollsätze.
Kritik an der
Subventionierung
einzelner Branchen:
? Eingriff in den (
freien
)
Marktmechanismus
;
? Behinderung der
Anpassung
der
Wirtschaft
an veränderte bzw. sich verändernde Wirtschaftsverhältnisse mit der Folge von Fehlallokationen;
? Gefahr des
Mißbrauch
s staatlicher Wirtschaftsmacht.
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Subventionen
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Beteiligungserwerb
Interest
Kreditderivatearten, -grundformen
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