direkte und indirekte finanzielle Zuwendung des Staates zur Stützung wettbewerbspolitisch benachteiligter aber existenznotwendiger Branchen (z. B. Schiffahrt, Bergbau, Landwirtschaft). Subventionen werden i. d. R. nur auf Antrag gewährt.
Direkte Subventionen sind staatliche Zuschüsse (Subventionszahlungen), indirekte Subventionenerfolgen z. B. in Form ermäßigter Steuer- oder/und Zollsätze.
Kritik an der Subventionierung einzelner Branchen:
? Eingriff in den (freien) Marktmechanismus;
? Behinderung der Anpassung der Wirtschaft an veränderte bzw. sich verändernde Wirtschaftsverhältnisse mit der Folge von Fehlallokationen;
? Gefahr des Mißbrauchs staatlicher Wirtschaftsmacht.