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Telearbeit

umfasst erwerbsmäßig betriebene Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz, der mit informationstechnischen Endgeräten ausgestattet, betriebsorganisatorisch dezentral eingerichtet und mit dem Auftraggeber durch elektronische Kommunikationsmedien verbunden ist.

 

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Weitere Begriffe : Steuer, Definition gem. § 3 Abs. 1 AO Investitionsprozess Altersruhegeld
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