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Wert

(1) in der Volkswirtschaft: die Bedeutung von Waren und Dienstleistungen zu Wohlstandszwecken. Es wird unterschieden zwischen dem Gebrauchswert, dem Wert der Bedürfnisbefriedigung durch den Gebrauch des Objektes sowie dem Austauschwert bzw. Marktwert, den ein Besitzer durch Übertragung des Objekts an einen Dritten von diesem erhält.
(2) in der Psychologie: die relative kontinuierliche Beurteilung (die subjektive Wertschätzung) von einer (Gruppe von) Person(en) darüber, was im Leben wichtig und erstrebenswert (Grundwert), bzw. welches Verhalten das geeignetste zur Schaffung der Grundwerte (instrumentelle Werte) ist. (Siehe auch: Grundwerte)


bezeichnet eine individuelle Rangordnung von Handlungsweisen oder Gegenständen; er ergibt sich aus der Präferenzstruktur eines Individuums. In der Kostenrechnung erfüllt der Wert zwei Funktionen:

1. Er liefert eine einheitliche Rechengröße, deren Verwendung verschiedenartige Produktionsfaktoren untereinander verrechenbar macht; somit erfüllt er eine Verrechnungsfunktion.

2. Er gibt an, in welcher Weise die Produktionsfaktoren eingesetzt werden müssen, um die beste wirtschaftliche Verwendung der Kostengüter zu sichern (pretiale Betriebslenkung).

 

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