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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditzusagenstatistik der Deutschen Bundesbank

Als Anordnung gem. BBkG führt die Bundesbank bei den Banken eine statistische Erhebung - als Teil der Kreditstatistik - über die an inländische Unternehmen und Privatpersonen gegebenen Kreditzusagen und deren Inanspruchnahme durch. Im Rahmen dieser Erhebung müssen die Banken der Bundesbank auf Vordrucken und nach Richtlinien der Bundesbank monatlich eine Meldung über Stand und Entwicklung der Zusagen für Darlehen mit festem Betrag und fester Laufzeit erstatten. Die Meldung ist von allen Banken (ohne Bausparkassen) zu erstatten, die im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik berichtspflichtig sind. Die Meldung muss bis zum 15. des auf den Stichtag folgenden Monats eingereicht werden. Gegenstand dieser Erhebung sind im Einzelnen vor allem Kreditzusagen der Banken an inländische Unternehmen und Privatpersonen (einschl. Organisationen ohne Erwerbszweck) und deren Inanspruchnahme. Als Kreditzusage i. S. dieser Statistik gilt die Mitteilung an den Kunden, dass er berechtigt ist, Darlehen in einer bestimmten Höhe in Anspruch zu nehmen; der Mitteilung soll ein Antrag des Kunden zu Grunde liegen. Als Darlehen gelten mittel- und langfristige Kredite mit festem Betrag und fester Laufzeit, deren Auszahlung entweder auf einmal oder in Raten vorgenommen wird und deren Rückzahlung (Tilgung) zu einem bestimmten Termin oder in festgelegten Raten erfolgen soll. Zu erfassen sind grunds. Zusagen für Kredite aller Art, einschl. Weiterleitungs- und durchlaufende Kredite, die im eigenen Namen der Bank gegeben werden. Bei Gemeinschaftskrediten hat jede beteiligte Bank einschl. des Konsortialführers ihren eigenen Anteil an der Kreditzusage zu melden, auch wenn die Kreditzusage insg. vom Konsortialführer erteilt worden ist und die einzelnen Mitglieder des Konsortiums keine direkte Zusage an den Kreditnehmer gegeben haben. Zusagen für Kredite, die dem Endkreditnehmer über andere Banken zur Verfügung gestellt werden, sind nur von demjenigen Institut zu erfassen, das die Forderung an den Endkreditnehmer ausweist.



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