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Abwasserabgabengesetz

Abk.: AbwAG; ist das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene Gesetz für das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Es schreibt u. a. die Abgabe je Schädlichkeitsgrad für Verursacher schädlicher Abwässer vor, wobei eine Schadstoffeinheit etwa dem ungereinigten Abwasser eines Einwohners entspricht (Einwohnergleichwert). Hierdurch soll eine Reduzierung der Gewässerbelastung erreicht werden (Verursacherprinzip). Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind für Maßnahmen zweckgebunden, welche zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte beitragen. Es bestehen Ausnahmen von der Abgabepflicht.

 

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