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Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

sind allgemeine Geschäftsbedingungen, die in der Regel allen Geschäften und Verrichtungen des Spediteurs zugrundegelegt werden. Da die ADSp vom Bundesverband Spedition und Logistik (BSD und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), dem Bundesverband Groß- und Außenhandel e. V. (BGA), dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) sowie der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE) gemeinsam entwickelt, fortgeschrieben und zur Anwendung empfohlen werden, haben sie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung den Charakter einer fertig bereitliegenden Rechtsordnung. Der Spediteur kann sich dann auf die ADSp berufen, wenn er den sogenannten «Speditions- und Rolifuhrversicherungsschein (SVS/RVS)» gezeichnet hat. Mit dem SVS/RVS sind die Haftungsrisiken des Spediteurs für eigenes schuldhaftes Verhalten gedeckt. Die Prämie zu dieser Speditionsversicherung hat der Auftraggeber in Form der «SVS/RVS-Prämie» zu bezahlen. Der Auftraggeber hat bei einem durch den Spediteur schuldhaft verursachten Schaden einen Anspruch direkt gegen den SVS/RVS-Versicherer
. Mit dem SVS/RVS ist der Spediteur von seiner Haftung frei. Versichert sind auch Güterfolge- und reine Vermögensschäden. Nach den ADSp wird also die Haftung des Spediteurs durch eine Versicherung ersetzt.
Möchte der Auftraggeber keine SVS/RVS-Prämie bezahlen, so muß er die Versicherung ausdrücklich untersagen («Verbotskunden»). In diesem Fall haftet der Spediteur gegenüber dem Auftraggeber nur beschränkt, zur Zeit grundsätzlich mit 5,00 DEM per Kilogramm und maximal 4.750,00 DEM je Schadensfall. Durch die «Transportrechtsreform» von 1998 werden die Haftungsbedingungen des Spediteurs gravierende Änderungen erfahren.

 

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