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Anschaffungskostenprinzip
Die
Anschaffungskosten
bilden sowohl nach Handels- als auch nach
Steuerrecht
die
Obergrenze
der
Bewertung
. Ein höherer
Wertansatz
als die historischen
Anschaffungs
- bzw.
Herstellungskosten
ist
unzulässig
. Sofern es sich um ein abnutzbares
Gut
handelt, bilden die fortgeführten
Anschaffungs
- bzw.
Herstellungskosten
(= um
Abschreibungen
verringerte (historische)
Anschaffungs
- bzw.
Herstellungskosten
) die
Obergrenze
für die
Bewertung
.
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Anschaffungsnaher Aufwand
Weitere Begriffe :
Prokuraindossament
Substitutionsgesetz der Kosten
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