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Arbeitskräftekapazität

bestimmt zusammen mit der Betriebsmittelkapazität die Kapazität einer Abteilung. Arbeitskräftekapazitäten stehen nur in Form von tariflich vereinbarten Arbeitszeiten zur Verfügung und sind deshalb, gemessen an der zur Verfügung stehenden Zeit, in der Regel geringer als Betriebsmittelkapazitäten. Die Arbeitskräftekapazität kann durch Neueinstellungen bzw. Entlassungen für den Gesamtbetrieb und durch Austausch von Arbeitskräften für einzelne Kostenstellen variiert werden. Die Veränderungen der Arbeitskräftekapazität sind auch in der Kostenplanung zu berücksichtigen.

 

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Arbeitskreis zur Koordinierung der Politik auf dem Gebiet der Kreditversicherung, der Bürgschaften und der Finanzkredite

 

 
     
           
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