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Berichtsarten
Der Berichtsempfänger will sich einen schnellen Überblick über die wesentlichen Sachverhalte verschaffen, weshalb Überblicks- und Detailinformationen deutlich getrennt werden müssen. Die relevanten Informationen sollen hervorgehoben und — sofern gewünscht — in einem zusätzlichen Berichtsteil detailliert erläutert werden. Außergewöhnliche Sachverhalte sind zu kennzeichnen. Drei Berichtsvarianten zur Verfügung:
• Standardbericht: Enthält die notwendigen Informationen und wird zu einem bestimmten Termin bereitgestellt
• Abweichungsbericht: Wird bei Überschreitung bestimmter Toleranzgrößen erstellt
• Sonderbericht/Bedarfsbericht: Erfolgt, wenn die vorliegenden Informationen nicht ausreichen
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