Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Default

Default-Klausel, Event of Default In Kreditverträgen die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung durch Nichterfüllung, Versäumnis, Unterlassung etc., die entweder den Banken einen Kündigungsgrund liefert oder unmittelbar zur Vertragsauflösung führt. Neben vollständiger oder teilweiser Nichtleistung von Zins- oder Rückzahlungsverpflichtungen ist der «Drittverzug» (Cross-Default-Clause) eine häufig auftretende Vertragsverletzung. In diesem Fall kann die kreditgewährende Bank den Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer mit seinen Verpflichtungen gegenüber einem Dritten in Verzug gerät. Weitere kreditvertragstypische «Events of Default» sind Verletzungen von Representations and Warranties bzw. von Covenants oder die Insolvenz, Konversions- oder Transferverbote, Moratorien, «Material Adverse Changes» (wesentliche negative Änderung) usw.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Deep discount bond
Default-Klausel

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Wachstumsstrategie Norm 9004:2000 Small-Caps
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum