Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Devisenoptionen

geben ihrem Inhaber das Recht, verpflichten ihn aber nicht, einen definierten Währungsbetrag zu einem vertraglich fixierten Basispreis zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines definierten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Devisenmarktinterventionspolitik
Devisenoptionsgeschäft

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Zeitrente EFWZ Partiefertigung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum