A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Erwerbsunfähigkeitsrente
Durch das Rentenreformgesetz (RRG) 1999 wurden die
Renten
wegen Berufsund
Erwerbsunfähigkeit
zum 1. Januar 2000 neu geordnet. Die Neuregelungen wurden durch das
Gesetz
zu Korrekturen in der
Sozialversicherung
und zur
Sicherung
der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgesetz) verschoben und traten am 1. Januar 2001 in Kraft. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente handelt es sich nunmehr um eine
Rente
wegen voller
Erwerbsminderung
(
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbswirtschaftliches Prinzip
Weitere Begriffe :
Verfahrensprüfung
Qualitätsmanagement-Handbücher / Qualitätsmanagement-Dokumentation
Kursfestsetzung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum