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Erwerbsunfähigkeitsrente

Durch das Rentenreformgesetz (RRG) 1999 wurden die Renten wegen Berufsund Erwerbsunfähigkeit zum 1. Januar 2000 neu geordnet. Die Neuregelungen wurden durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgesetz) verschoben und traten am 1. Januar 2001 in Kraft. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente handelt es sich nunmehr um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).

 

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