Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Erzeugnisgruppenfixkosten

Erzeugnisgruppenfixkosten sind Fixkosten, die nicht mehr den einzelnen Erzeugnisarten, wohl aber einer Gruppe mehrerer Erzeugnisarten direkt
zurechenbar sind, weil sie bei Verzicht auf die betreffende Erzeugnisgruppe künftig abgebaut werden können (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung).

Erzeugnisgruppenfixkosten entstehen für die Betriebsbereitschaft von Betriebsmitteln, die nur für spezielle Erzeugnisgruppen Einsatz finden. Es handelt sich also um fixe Kosten, die nicht mehr den einzelnen Kostenträgern, sondern nur noch Kostenträgergruppen eindeutig zugerechnet werden können (spezielle Fixkosten). Typische Erzeugnisgruppenfixkosten sind die Fixkosten von Abteilungen, die nur eine bestimmte Gruppe von Kostenträgern bearbeiten, Beratungskosten, Patentkosten (z.B. Herstellung mehrerer Automobiltypen mit Wankelmotor).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Erzeugnisgruppenbildung
Erzeugnisprogramm

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Charter Party Fixkostenauslastungskontrolle Zerobonds
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum