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Europäische Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM)
Durch die Römischen
Verträge
am 25. März 1957 neben der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
(
EWG
) gegründete Gemeinschaft zur friedlichen
Nutzung
der Kernenergie. Durch den Fusionsvertrag von 1967 gingen die
Organ
e der EAG, der
EWG
und der
Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl (
EGKS
) in die der
Europäischen Gemeinschaft
en (
EG
) auf. Vorrangigstes
Ziel
bei der
Gründung
der EAG war es, den
Lebensstandard
in den
Mitgliedstaaten
der
Europäischen Gemeinschaft
en durch die schnelle Schaffung und
Entwicklung
von Kernindustrien zu erhöhen. Zu den
zentrale
n
Aufgabe
n gehören
Forschung und Entwicklung
,
Vorsorge
im Gesundheitswesen, Sicherstellung der Versorgung mit Erzen und Kernbrennstoffen, Schaffung eines gemeinsamen
Markt
es für verwendete Materialien und Ausrüstungen sowie die Stärkung der
Ausbildung
von Fachkräften.
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