Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Fassadenwerbung

Die Werbung mit Riesenpostern, Transparenten und Werbefahnen an den Fassaden des Geschäftshauses. Die Nutzung der Geschäftsfassade als kostengünstiger Werbeträger wird oft nur für das Weihnachtsgeschäft und nicht über das gesamte Geschäftsjahr hinweg genutzt. Auch müssen bei dieser Werbeform gewisse rechtliche Einschränkungen beachtet werden. I.d.R. bleibt es den Kommunen überlassen, welche Freiheiten sie den Gewerbetreibenden bei der Fassadenwerbung zugestehen. Im Einzelnen ist dies in den Ortssatzungen oder Bauordnungen geregelt. Ausnahmen oder Sondergenehmigungen können an die zuständigen parlamentarischen Gremien der Gemeinde gerichtet werden. Generell lohnt es sich, die Geschäftsfassade als Werbefläche zu nutzen. Sie ist auch aus großer Entfernung sichtbar. Durch ihre markante Wirkung kann sich kein Konsument ihren Werbesignalen entziehen. Kaufhäuser sind deshalb dazu übergegangen, mit großflächigen Postern auf Aktionen hinzuweisen. Bisher waren dies der Sommer- und Winterschlussverkauf, jetzt sind es auch Kollektionswechsel, Verkaufsförderungsmaßnahmen, Events oder Sponsoringaktionen.
Die wichtigste Werbebotschaft ist allerdings der Zustand der Geschäftsfassade. Als Bestandteil des Corporate Design soll sie vor allem der Kunden- und Erfolgsorientierung des Unternehmens entsprechen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
FASB
Fassonwert

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Spinnwebtheorem Leerverkauf / Leerverkäufe Bond Futures Contract
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum