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Finanzgerichte

dienen dem Rechtschutz des Steuerpflichtigen und behandeln Klagen gegen Finanzbehörden. Sie sind unabhängig von der Finanzverwaltung. Über den Finanzgerichten als obere Landesgerichte steht der Bundesfinanzhof (BFH) in München als oberster Gerichtshof in Steuersachen.

 

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