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Fiskus
Staat in seiner Eigenschaft als finanzwirtschaftlicher Hoheitsträger.
Der Staat bzw. seine Einrichtungen, soweit er finanzwirtschaftlich tätig wird, z.B. Steuern oder Zölle erhebt und Investitionen durchführt.
Das lateinische Wort »fiscus« bedeutete ursprünglich Korb oder auch Geldkorb. In der römischen Kaiserzeit war die kaiserliche Sonderkasse oder Privatschatulle gemeint, im Mittellatein bedeutet das Wort auch soviel wie Eigentum. Etwa seit dem 16. Jahrhundert ist die heutige Bedeutung »Staatskasse« überliefert. Der Fiskus ist sowohl der Staat, wo er als Herr der Staatsfinanzen auftritt, als auch die staatliche Finanzverwaltung.
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