Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Freihandelszone

Gebiet, innerhalb dessen die Mitgliedsländer untereinander keine Zölle erheben und die Warenströme auch mengenmäßig nicht beschränken. Im Verhältnis zu dritten Staaten bleibt die jeweilige Zollautonomie der einzelnen Länder erhalten.

Free-Trade Area
Form der internationalen Integration, in der sich zwei oder mehrere Länder zum Abbau aller Handelsbeschränkungen verpflichten. In der entstandenen Freihandelszone ist damit ein unbeschränkter Warenaustausch gesichert. Anders als in der Zollunion erfolgt in der Freihandelszone jedoch keine einheitliche Regelung der Beziehungen zu Nichtmitgliedstaaten. So betreiben die Mitgliedstaaten in der Regel weiterhin eine eigenständige Zollpolitik gegenüber Drittländern. Als Integrationsform unterscheidet sich die Freihandelszone von der Zollunion und dem Gemeinsamen Markt. In der Weltwirtschaft existieren zahlreiche Freihandelszonen oder werden angestrebt (zum Beispiel North American Free Trade Agreement (NAFTA), Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen (CEFTA)).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Freihandelsorganisationen
Freihändige Vergabe

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Doppik Minderheitsanteile Warenbörse
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum