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Freizügigkeit
Regelung
en für
Arbeitnehmer
der –
Europäischen Union
(
EU
) nach Art. 48
EWG
-
Vertrag
, die folgende Punkte umfassen:
1. Die Abschaffung unterschiedlicher Behandlung von –
Arbeit
- nehmern aus den
EU
-Staaten in. Bezug auf
Beschäftigung
,
Entlohnung
und sonstige
Arbeitsbedingungen
. Die
Arbeitnehmer
haben
das Recht, sich in allen Mitgliedsländern aufzuhalten, sich frei zu bewegen und einer
Beschäftigung
nachzugehen.
2. Die
Niederlassungsfreiheit
, d. h. die Möglichkeit der
Aufnahme
und
Ausübung
selbständiger
Erwerbstätigkeit
sowie der
Gründung
und
Leitung
von
Unternehmen
.
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