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Gelegenheitsgesellschaft

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

ist eine Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei schließen sich die Gesellschafter nur vorübergehend zusammen, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Beispiele: Konsortium zur Emission von Aktien, Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen für ein bestimmten Projekt.

Von einer Gelegenheitsgesellschaft spricht man dann, wenn sich natürliche oder juristische Personen, ggf. auch Personenge sellschaften, vertraglich zur Errei chung eines gemeinsamen Zweckes vorübergehend zusammenschließen. Damit ist die Gelegenheitsgesellschaft ein Anwendungsfall der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

In der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) auftretender Zusammenschluss von Personen, Banken o.a. Unternehmen zur Abwicklung einzelner Geschäfte. Im Bankwesen vor allem in Form von Emissionskonsortien und Kreditsyndikaten.

 

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