Von einer Gelegenheitsgesellschaft spricht man dann, wenn sich natürliche oder juristische Personen, ggf. auch Personenge sellschaften, vertraglich zur Errei chung eines gemeinsamen Zweckes vorübergehend zusammenschließen. Damit ist die Gelegenheitsgesellschaft ein Anwendungsfall der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.