A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Grundsatz der Bilanzklarheit
Der
Grundsatz
der
Bilanzklarheit
fordert eine übersichtliche und verständliche
Bilanz
. Diesem
Grundsatz
dient erstens eine entsprechende
Bilanzgliederung
, die übersichtlich geordnet ist und deren
Positionen
eindeutig und zutreffend bezeichnet sind, und zweitens das
Bruttoprinzip
, welches eine
Saldierung
und Zusammenfassung verschiedener
Bilanzpositionen
verbietet.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Grundsatz der Bilanzidentität
Grundsatz der Bilanzkontinuität
Weitere Begriffe :
Finanzmathematische Faktoren
Bestellmengenformel
Fortlaufende Notierung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum