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Kauf auf Probe

Kauf , bei dem der Käufer gem. §§454 f. BGB das Recht hat, innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist ( Fristigkeit ) zu entscheiden, ob er den gekauften Gegenstand behalten oder zurückgeben will. Beim Kauf zur Probe kann der Käufer die Ware oder Teilmengen davon unverbindlich zur Probe entgegennehmen.

 

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Weitere Begriffe : J-Kurve Betriebsvermögensvergleich, vollständig Entscheidungsträger
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