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Konsignation
Lieferung
von
Waren
in ein
Konsignationslager
, um sie von dort durch einen Verkaufsbeauftragten (
Konsignatar
)
verkauf
en zu lassen. Im
Außenhandel
ist der
Konsignatar
in der Regel ein ausländischer
Importeur
oder ein
Agent
des inländischen
Exporteur
s. Der
Konsignatar
verkauft die
Waren
(in
Kommission
) auf
Rechnung
des
Exporteur
s (
Konsignant
).
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