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Konsignation

Lieferung von Waren in ein Konsignationslager, um sie von dort durch einen Verkaufsbeauftragten (Konsignatar) verkaufen zu lassen. Im Außenhandel ist der Konsignatar in der Regel ein ausländischer Importeur oder ein Agent des inländischen Exporteurs. Der Konsignatar verkauft die Waren (in Kommission) auf Rechnung des Exporteurs (Konsignant).

 

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