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Y
Z
mittelfristige Finanzplanung
den
Bundeshaushalt
ergänzende, aber
gesetzlich
unverbindliche fünfjährige
Planung
der staatlichen
Einnahmen
und
Ausgaben
gemäß § 9
Stabilitätsgesetz
. Der
Zeitraum
der
mittelfristig
en
Finanzplanung
umfasst
z
.
B
. den
Haushalt
1993, den Haushaltsentwurf 1994 und die
Fortschreibung
für die Jahre 1995-1997, sodass eigentlich nur drei Jahre über den aktuellen
Haushalt
hinaus geplant wird. Der
mittelfristig
e
Finanzplan
beinhaltet eine vollständige
Gegenüberstellung
aller zu erwartenden –
Einnahmen
und –
Ausgaben
des Bundes unter Berücksichtigung der
wirtschaftlich
en
Entwicklung
. Die
mittelfristig
e
Finanzplanung
sollte dabei drei
Funktionen
erfüllen, die auch den
systematische
n
Aufbau
des
Finanzplans
kennzeichnen:
1. politische
Programmfunktion
: Gesamtschau der finanzwirksamen programmatischen Regierungsziele unter Berücksichtigung von Zukunftserfordernissen (
funktional
e
Gliederung
);
2.
finanzwirtschaftlich
e Ordnungsfunktion: Vermeidung von Doppelplanungen, Aufdeckung von Folgekosten,
Sicherung
des
Ausgleich
s von
Einnahmen
und
Ausgaben
(
institutionell
e
Gliederung
entsprechend dein Ministerialplan);
3.
volkswirtschaftlich
e
Lenkungsfunktion
:
Orientierung
der
Budget
s hinsichtlich Gesamtumfang und
Struktur
an der erwarteten
gesamtwirtschaftlich
en
Entwicklung
zur
Gewährleistung
einer gleichgewichtigen
Wirtschaftsentwicklung
;
systematische
Gliederung
volkswirtschaftlicher
Einnahmen
und
Ausgaben
entsprechend dem Staatskonto der volkwirtschaftlichen
Gesamtrechnung
.
Siehe:
Finanzplanung
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