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Nachtragsprüfer

In jedem Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Nachtragsprüfung sind Nachtragsprüfer die Prüfer, die vorder Änderung des Jahresabschlusses oder des Geschäftsberichts mit derPrüfung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts als Abschlußprüfer beauftragt gewesen sind. Einerbesonderen Bestellung zum Prüfer imRahmen der Nachtragsprüfung bedarf es nicht.
Nachtragsprüfung

 

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