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Panelsterblichkeit
Als Panelsterblichkeit wird die Verringerung der Zahl der Panelteilnehmer durch Tod, Umzug, Haushalts- oder Betriebsauflösung bezeichnet. Die ausgeschiedenen Panelteilnehmer müssen durch neue Teilnehmer ersetzt werden, die sich durch die gleichen Merkmale auszeichnen.
Jedes Panel ist bedingt durch Krankheit, Todesfall, Heirat, Abwanderung, Verweigerung einer weiteren Teilnahme etc. einer laufenden Fluktuation der Teilnehmer ausgesetzt. Im Laufe des Beobachtungszeitraumes nimmt die Zahl der Panelteilnehmer zwangsläufig ständig ab. Diese sogenannte Panelsterhlichkeit bedingt die laufende Hereinnahme neuer strukturgleicher Teilnehmer u“d die kontinuierliche Überwachung der Repräsentativität der Stichprobe. Dadurch kann verhindertwerden, daß die Panelergebnisse imLaufe der Zeit eine Hochrechnungauf Grund gesamtheit nicht mehr zulassen.
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