ist die Bezeichnung für das Ausscheiden und den Eintritt von Arbeitnehmern im Betrieb oder der Unternehmung, also den Personalwechsel.
Dem Fluktuationsbegriff werden in der Literatur und der Wirtschaftspraxis je nach interessierenden Aspekten unterschiedliche Inhalte zugeordnet. Obwohl z. B. datentechnische Gründe für einen umfassenderen Fluktuationsbegriff, verstanden als die Summe aller Personalabgänge, sprechen, wird in der Praxis einer engeren Begriffsfassung der Vorzug gegeben. Als F. wird demnach der Austritt eines Arbeitnehmers aus einer Organisation aufgrund der autonomen Entscheidung, einer anderen Organisation beizutreten, bezeichnet. Der Einfluß solcher Bewegungsvorgänge kann je nach Ausmaß, sowohl unter dem Aspekt der damit verbundenen Kosten, als auch im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Bedarfsplanung für die Unternehmen von großer Bedeutung sein. Empirische Untersuchungen zeigen, daß der weitaus größte Anteil (ca. 80%) der freiwilligen Entscheidungen zum Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Jahre der Zugehörigkeit eines Mitarbeiters zu einer Organisation getroffen wird.