A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Planperiode
ist die
Periode
, für die die
Planung
des
Gesamtunternehmen
s und der
Teilbereich
e durchgeführt wird. Nach der
Fristigkeit
wird weiter unterteilt in
a)
langfristige Planung
; bei Planperioden ab 5 Jahren
bis
zum
Planungshorizont
,
b
)
mittelfristig
e
Planung
; bei Planperioden zwischen einem und fünf Jahren,
c)
kurzfristige Planung
; bei Planperioden
bis
zu einem Jahr.
Die
Kostenrechnung
ist in der Regel eine
kurzfristige Planung
. Planperiode ist meist das Jahr; die Jahresplandaten können allerdings noch in Monatspläne unterteilt sein und auch monatlich
revidiert
werden.
Mit der Planperiode hängt der
Detaillierungsgrad
der
Planung
zusammen.
Kurzfristige Planung
ist meist Detailplanung: für
mittel
- und
langfristig
e Planperioden sind in der Regel nur Grobpläne zu erstellen. Die Planperiode ist nicht notwendig identisch mit der
Abrechnungsperiode
.
Abrechnung
en (
Soll
-Ist-Vergleiche) werden häufig in kürzeren Abständen durchgeführt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Plannutzenkennziffer
Planpreis
Weitere Begriffe :
Gesetzmäßigkeitsprüfung
Tafelgeschäft
Allphasen-Umsatzsteuer
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum